Quote:
Ist solch ein Testat zwingen notwendig / vom Finanzamt gefordert?
Welche Alternativen hat man?
Wie habt Ihr diese Problematik gelöst? (z. B. nur Einsatz als ERP...)
1. Das Finanzamt fordert kein Testat der Software.
2. OpenERP gut konfigurieren. Korrekt buchen.
Bilanz und GuV in OpenERP erstellen.
3. Durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss bescheinigen lassen. Bestätigt werden muss, dass die "Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfolgt ist".
Eine weitere Alternative hat Falk beschrieben: Export der gesamtenDaten aus der Fibu und Übernahme in die Software des Steuerberaters, i.d.R. DATEV.
Testate sind in der Tat oftmals mehr Marketing als seriöse Prüfung, siehe z.B. folgender
Artikel:
Zertifikate und Bescheinigungen
Sinnvoll wäre m.E. der Einsatz von Prüftools, wie z.B. OERPScenario oder yaml, um ein Basisset an Prüfungen zu erstellen, die dann Bestandteil eines gut dokumentierten praxisorientierten Compliance-Leitfaden sein sollten. Dieses würde eine transparente und nachvollziehbare Prüfung von Geschäftsvorfällen ermöglichen.
Thorsten
openbig.org